Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Entgegenstehende oder
abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich
schriftlich zugestimmt.
Vertragsgrundlage / VOB/B
Für sämtliche Bauleistungen gilt die VOB/B in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung als vereinbart. Mit
Auftragserteilung bzw. Annahme unseres Angebots bestätigt der Auftraggeber deren Geltung.
Angebote / Preise
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Aufmaß / Ausführung / Montagevoraussetzungen
Vom Auftraggeber freigegebene Maße, Zeichnungen oder Ausführungen gelten als verbindlich. Bauseitige
Voraussetzungen wie Strom, Zugang, freie Montagebereiche, Gerüste, Hebetechnik oder sonstige notwendige
Voraussetzungen sind vom Auftraggeber rechtzeitig bereitzustellen.
Behinderungen / Zusatzleistungen
Behinderungen des Bauablaufs, Wartezeiten, fehlende Montagevoraussetzungen, Fremdgewerke, bauseitige
Verzögerungen oder sonstige nicht von uns zu vertretende Umstände sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen und
berechtigen zur Terminverschiebung sowie gesonderten Vergütung des Mehraufwands.
Lieferfristen / Termine
Angegebene Liefer- und Montagetermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich
zugesagt wurden. Lieferverzögerungen durch Hersteller, Zulieferer, höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse
verlängern die Fristen angemessen.
Maßanfertigungen / Sonderbestellungen
Maßgefertigte, individuell bestellte oder kundenspezifisch produzierte Waren sind nach Freigabe, Bestellung oder
Produktionsbeginn von Rücknahme, Stornierung oder Umtausch ausgeschlossen.
Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser
Eigentum.
Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Regelungen sowie ergänzend die VOB/B.
4 Jahre Gewährleistung für Bauleistungen
2 Jahre Gewährleistung für Reparaturen / Ersatzteile
Elektronische Bauteile, Motoren, Steuerungen und Verschleißteile gemäß Herstellerbedingungen
Abnahme
Die Abnahme hat unverzüglich nach Fertigstellung, spätestens innerhalb von 12 Werktagen nach Mitteilung der
Fertigstellung zu erfolgen. Wird die Leistung genutzt oder die Schlussrechnung vollständig bezahlt, gilt die Leistung als
abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
Zahlung / Verzug
Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug
behalten wir uns Verzugszinsen, Mahnkosten sowie die Einschaltung eines Rechtsanwalts oder Inkassodienstleisters
vor.
Schriftform / Kommunikation
Rechtserhebliche Erklärungen, Freigaben, Behinderungsanzeigen, Terminabsprachen oder Nachträge können auch
per E-Mail oder in Textform erfolgen.
Gerichtsstand / Erfüllungsort
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist Gerichtsstand Baden-Baden. Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist
ebenfalls Baden-Baden.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen unberührt.