AGB für Privatkunden (B2C)

  1. Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen TB Haustüren &
    Fenster, Inhaber Tobias Brunner, und privaten Endkunden (Verbrauchern) über Lieferung und
    Montage von Fenstern, Türen, Glas- und Bauelementen sowie zugehörigen Montagearbeiten.
  2. Vertragsabschluss
    Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots oder durch
    eine Auftragsbestätigung zustande.
  3. Maßanfertigungen / Ausschluss des Widerrufsrechts
    Alle Fenster, Türen, Glas- und Bauelemente werden kundenspezifisch nach Maß gefertigt. Gemäß
    § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht daher KEIN Widerrufsrecht. Eine Stornierung nach
    Auftragsfreigabe oder nach Aufmaß ist ausgeschlossen.
  4. Aufmaß & technische Voraussetzungen
    Das verbindliche Aufmaß wird durch den Auftragnehmer durchgeführt. Änderungen der baulichen
    Gegebenheiten nach Aufmaß gehen zulasten des Auftraggebers.
  5. Lieferfristen
    Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt
    wurden. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferengpässe oder Herstellerprobleme verlängern
    die Fristen angemessen.
  6. Baustellenvoraussetzungen & Montage
    Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Montageflächen frei zugänglich sind und Strom verfügbar
    ist. Sofern nicht gesondert beauftragt, gehören folgende Leistungen nicht zum Lieferumfang:
    – Entfernen alter Bauteile
    – Arbeiten an Putz, Mauerwerk, Estrich oder Bodenbelägen
    – Anschlüsse an Bodenbeläge (z. B. Balkontürschwellen)
    Diese Leistungen können auf Wunsch kostenpflichtig durchgeführt werden.
  7. Montagebedingte Risiken
    Trotz größter Sorgfalt können bei Ausbau und Montage geringfügige Beschädigungen an Putz,
    Tapete, Silikonfugen oder inneren Steinfensterbänken entstehen. Diese sind technisch bedingt und
    stellen keinen Mangel dar.
  8. Abdichtungen & Anschlüsse
    Spezielle Abdichtungen (z. B. im Übergang zum Bodenbelag außen, Terrassenanschlüsse) sind
    nicht Bestandteil der Standardmontage. Diese Arbeiten können gesondert zum jeweils gültigen
    Preis beauftragt werden.
  9. Zahlung / Teilzahlungen
    Folgende Zahlungsmodalitäten gelten, sofern nicht anders vereinbart:
    – 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung
    – 25 % bei Montagebeginn
    – 25 % nach Fertigstellung
    Alle Zahlungen sind sofort und ohne Abzug fällig.
  10. Gewährleistung
    Für Bau- und Montageleistungen gewähren wir eine Gewährleistungsfrist von 4 Jahren, angelehnt
    an § 13 Abs. 4 VOB/B. Für Reparaturen, Wartungen und den Austausch einzelner Komponenten
    gilt eine Gewährleistung von 2 Jahren. Für elektronische und motorische Bauteile gelten die
    jeweiligen Herstellervorgaben.
  11. Eigentumsvorbehalt
    Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware Eigentum des Auftragnehmers.
  12. Abnahme
    Die Abnahme erfolgt unmittelbar nach Fertigstellung der Arbeiten. Teilabnahmen sind möglich. Eine
    vollständig bezahlte Rechnung gilt als Abnahmebestätigung.
  13. Haftung
    Die Haftung des Auftragnehmers ist auf vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen
    beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.