Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen TB Haustüren &
Fenster, Inhaber Tobias Brunner, und privaten Endkunden (Verbrauchern) über Lieferung und
Montage von Fenstern, Türen, Glas- und Bauelementen sowie zugehörigen Montagearbeiten.
Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots oder durch
eine Auftragsbestätigung zustande.
Maßanfertigungen / Ausschluss des Widerrufsrechts
Alle Fenster, Türen, Glas- und Bauelemente werden kundenspezifisch nach Maß gefertigt. Gemäß
§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht daher KEIN Widerrufsrecht. Eine Stornierung nach
Auftragsfreigabe oder nach Aufmaß ist ausgeschlossen.
Aufmaß & technische Voraussetzungen
Das verbindliche Aufmaß wird durch den Auftragnehmer durchgeführt. Änderungen der baulichen
Gegebenheiten nach Aufmaß gehen zulasten des Auftraggebers.
Lieferfristen
Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt
wurden. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferengpässe oder Herstellerprobleme verlängern
die Fristen angemessen.
Baustellenvoraussetzungen & Montage
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Montageflächen frei zugänglich sind und Strom verfügbar
ist. Sofern nicht gesondert beauftragt, gehören folgende Leistungen nicht zum Lieferumfang:
– Entfernen alter Bauteile
– Arbeiten an Putz, Mauerwerk, Estrich oder Bodenbelägen
– Anschlüsse an Bodenbeläge (z. B. Balkontürschwellen)
Diese Leistungen können auf Wunsch kostenpflichtig durchgeführt werden.
Montagebedingte Risiken
Trotz größter Sorgfalt können bei Ausbau und Montage geringfügige Beschädigungen an Putz,
Tapete, Silikonfugen oder inneren Steinfensterbänken entstehen. Diese sind technisch bedingt und
stellen keinen Mangel dar.
Abdichtungen & Anschlüsse
Spezielle Abdichtungen (z. B. im Übergang zum Bodenbelag außen, Terrassenanschlüsse) sind
nicht Bestandteil der Standardmontage. Diese Arbeiten können gesondert zum jeweils gültigen
Preis beauftragt werden.
Zahlung / Teilzahlungen
Folgende Zahlungsmodalitäten gelten, sofern nicht anders vereinbart:
– 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung
– 25 % bei Montagebeginn
– 25 % nach Fertigstellung
Alle Zahlungen sind sofort und ohne Abzug fällig.
Gewährleistung
Für Bau- und Montageleistungen gewähren wir eine Gewährleistungsfrist von 4 Jahren, angelehnt
an § 13 Abs. 4 VOB/B. Für Reparaturen, Wartungen und den Austausch einzelner Komponenten
gilt eine Gewährleistung von 2 Jahren. Für elektronische und motorische Bauteile gelten die
jeweiligen Herstellervorgaben.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware Eigentum des Auftragnehmers.
Abnahme
Die Abnahme erfolgt unmittelbar nach Fertigstellung der Arbeiten. Teilabnahmen sind möglich. Eine
vollständig bezahlte Rechnung gilt als Abnahmebestätigung.
Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers ist auf vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen
beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.